Freizügigkeitskonto

Weil wir gerne die sichere Bank für Ihr Pensionskassenguthaben sind

Sie geben Ihre Stelle auf, weil Sie länger auf Reisen gehen? Sie haben gekündigt oder Ihnen wurde leider gekündigt und Sie haben noch keine neue Stelle? Dann brauchen Sie ein Freizügigkeitskonto für Ihr Pensionskassengeld. Wir von der BEKB werden dafür gerne zu Ihrer sicheren Bank.

Wenn Sie gleich ein Freizügigkeitskonto eröffnen möchten, klicken Sie auf den Button und füllen das Formular aus. Schon nach wenigen Tagen erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.

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Element 93

Freizügigkeitskonto

Eigenschaft Beschreibung
Währung CHF
Verzinsung

bekb.ch/zinsen

Kontoeröffnung kostenlos
Kontosaldierung CHF 25.–

Vorbezug bei

Eigenschaft Beschreibung
Wohneigentumsförderung CHF 250.– plus amtliche Fremdgebühren
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung CHF 250.–
Kontoführung kostenlos
Auszüge jährlich, kostenlos
Gutschrifts- und Belastungsanzeigen kostenlos
Abschluss jährlich inklusive
Eigenschaft Beschreibung
Freizügigkeitsguthaben Das Geld dient der Vorsorge und ist deshalb gebunden. Rückzüge oder Saldierungen nur im Rahmen der Vorschriften des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
Bezug eines Teilbetrags nicht möglich
(Ausnahme: Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung)
Bezug bei Erreichen der Altersgrenze Das Vorsorgeguthaben ist ab 60 Jahren in jedem Fall frei verfügbar.
Vorbezug
  • für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • für die Amortisation der Hypothek auf selbst genutztem Wohneigentum
  • für den Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • beim endgültigen Verlassen der Schweiz (Einschränkung bei Ländern der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • bei Bezug einer vollen Invalidenrente
  • im Todesfall des Vorsorgenehmers für die Begünstigten
Kündigungsfrist keine
Eigenschaft Beschreibung
Steuern auf dem Freizügigkeitsguthaben Keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer bis zur Auszahlung des Kapitals
Bezug Beim Bezug wird das Vermögen separat vom übrigen Einkommen zum privilegierten Vorsorgetarif besteuert
Aufschub des Bezugs Frauen bis Alter 69, Männer bis Alter 70
Eigenschaft Beschreibung
Begünstigtenordnung

Die Vorsorgenehmer können die Ansprüche der Begünstigten gemäss Reglement näher bezeichnen und den Kreis von Personen nach Kapitel 8 Bst. b Ziffer 1 mit solchen nach Ziffer 2 erweitern (Art. 15 FZV). Änderungen der gesetzlichen Begünstigtenordnung sind der Stiftung schriftlich mitzuteilen.

Änderung der Begünstigtenordnung

Weitere Details gemäss Preisübersicht(PDF, 9.3 MB) und Zinssatzübersicht.
Änderungen bleiben vorbehalten.

Weitere Details zur Freizügigkeitsstiftung:
Reglement Freizügigkeitsstiftung(PDF, 79.5 KB)

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Vorsorgeberatung

Möchten Sie mehr über Vorsorge erfahren? Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten Ihnen eine umfassende Vorsorgeberatung an, die auf Ihre persönliche Familien- und Lebenssituation abgestimmt ist. Sie erkennen dabei mögliche Vorsorgelücken und wissen, ob die finanziellen Mittel bei plötzlicher Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall oder im Alter ausreichen und die Tragbarkeit Ihres Eigenheims nachhaltig gesichert ist.

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