Freizügigkeitskonto 

Freizügigkeitskonto – das Pensionskassenguthaben sicher und steuerbegünstigt parkieren

Sie planen eine berufliche Auszeit? Oder möchten Sie dauerhaft aus dem Arbeitsleben aussteigen? Vielleicht wagen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit?

Mit einem Freizügigkeitskonto bei der BEKB bleibt Ihr angespartes Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule sicher und steuerbegünstigt aufbewahrt. Die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers überweist Ihr Guthaben ganz einfach auf Ihr neues BEKB-Freizügigkeitskonto. Zusätzlich steht Ihnen bei der BEKB Ihr persönlicher Finanzcoach für alle finanziellen Fragen zur Seite.

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Ihr Freizügigkeitskonto im Detail 

Sichern Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben zwischen zwei Lebensabschnitten: Mit dem Freizügigkeitskonto der BEKB sind Ihre Vorsorgegelder gut aufgehoben.

Ihr Freizügigkeitskonto im Detail 


Eigenschaft Beschreibung
Währung CHF
Verzinsung

bekb.ch/zinsen

Kontoeröffnung kostenlos
Kontosaldierung

Vorbezug bei

Eigenschaft Beschreibung
Wohneigentumsförderung
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung
Kontoführung
Auszüge
Gutschrifts- und Belastungsanzeigen
Abschluss
Eigenschaft Beschreibung
Freizügigkeitsguthaben Das Geld dient der Vorsorge und ist deshalb gebunden. Rückzüge oder Saldierungen sind nur im Rahmen der Vorschriften des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) möglich.
Bezug eines Teilbetrags nicht möglich
(Ausnahme: Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung)
Bezug bei Erreichen der Altersgrenze Das Vorsorgevermögen ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters (früher «Rentenalter») in jedem Fall frei verfügbar. 
Vorbezug
  • Für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Für die Amortisation der Hypothek auf selbst genutztem Wohneigentum
  • Für den Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (Einschränkung bei Ländern der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Bei Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Im Todesfall des Vorsorgenehmers für die Begünstigten  
Kündigungsfrist keine
Eigenschaft Beschreibung
Steuern auf dem Freizügigkeitsguthaben Keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer bis zur Auszahlung des Kapitals 
Bezug Beim Bezug wird das Vermögen separat vom übrigen Einkommen zum privilegierten Vorsorgetarif besteuert. 
Aufschub des Bezugs

Infolge der AHV-Reform gilt ab 1. Januar 2030: Das Freizügigkeitsguthaben muss bis spätestens 65 bezogen werden. Bei Weiterarbeit ist ein Aufschub bis 70 möglich. Für Personen, die 2024-2029 das Rentenalter erreichen, gilt eine Übergangsregelung: Sie können den Bezug um maximal 5 Jahre, jedoch nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus, aufschieben.

Eigenschaft Beschreibung
Begünstigtenordnung

Die Vorsorgenehmer können die Ansprüche der Begünstigten gemäss Reglement näher bezeichnen und den Kreis von Personen nach Kapitel 8 Bst. b Ziffer 1 mit solchen nach Ziffer 2 erweitern (Art. 15 FZV). Änderungen der gesetzlichen Begünstigtenordnung sind der Stiftung schriftlich mitzuteilen.

Änderung der Begünstigtenordnung

Weitere Details gemäss Preisübersicht(PDF, 9.3 MB) und Zinssatzübersicht.
Änderungen bleiben vorbehalten.

Weitere Details zur Freizügigkeitsstiftung:
Reglement Freizügigkeitsstiftung(PDF, 79.5 KB)

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Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto 

Was ist ein Freizügigkeitskonto? 

Das Freizügigkeitskonto sichert Ihre berufliche Vorsorge in der 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Es dient als Zwischenlösung, wenn Sie vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Indem Sie Ihr angespartes Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, bleibt Ihr Vorsorgeschutz erhalten. 

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto? 

Sie benötigen das Freizügigkeitskonto immer dann, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und nicht direkt in eine neue eintreten. Das geschieht insbesondere dann, wenn Ihr Jahreslohn unter die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (Stand 2024) fällt. Typische Situationen, in denen sich das Freizügigkeitskonto anbietet: 

  • Sie legen eine Babypause ein.
  • Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum für eine Aus- oder Weiterbildung.
  • Sie machen sich selbstständig.
  • Sie wechseln beruflich ins Ausland.
  • Sie werden arbeitslos.
Was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben, wenn ich wieder einer Pensionskasse angeschlossen bin? 

Sobald Sie wieder einer Pensionskasse angeschlossen sind, werden Sie von dieser aufgefordert, Ihre Vorsorgegelder von Ihrem Freizügigkeitskonto dorthin zu überweisen.

Kann ich mein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto vorzeitig beziehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto vorzeitig beziehen. In folgenden Situationen ist der vorzeitige Bezug typischerweise zulässig: 

  • zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • zur Amortisation der Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
  • bei endgültigem Verlassen der Schweiz (mit Einschränkungen für Länder der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen)
  • bei beruflicher Selbstständigkeit
  • bei Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Ausserdem wird im Todesfall ihr Vorsorgevermögen an Ihre Erbinnen und Erben ausbezahlt.
Kann ich mein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto investieren? 

Ihr Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto dürfen Sie durchaus investieren. Auch die meisten Pensionskassen legen ihre Guthaben an, um damit Rendite erwirtschaften zu können. Also, warum nicht mit dem Freizügigkeitskonto ähnlich verfahren?

Bei der BEKB können Sie Ihr Altersguthaben zum Beispiel in unsere nachhaltig verwalteten Vorsorgefonds investieren und von langfristig attraktiven Renditechancen profitieren. 

«Wir beraten Sie mit Herz und Verstand.» 

Philipp Berchtold, Finanzcoach Thun

Sie haben Fragen zum Freizügigkeitskonto oder zu Ihrer Vorsorge allgemein? In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Anliegen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

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