Eigenmietwert, Hypothekarzinsen, Unterhalt, direkte oder indirekte Amortisation: Sobald Sie im eigenen Zuhause wohnen oder eine Firmenliegenschaft besitzen, haben alle diese Begriffe einen Einfluss auf die Steuern. Wie Ihre Steuerrechnung am Ende aussieht, zeigen wir Ihnen gerne persönlich auf.
Eigenheim und Steuern
Wie sich Ihre Steuersituation mit Eigenheim verändert
Einkommenssteuer und Wohneigentum
Bei einer selbst bewohnten Liegenschaft wird der Eigenmietwert zum Einkommen hinzugerechnet. Der genaue Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt. Im Gegenzug können Sie Hypothekarzinsen und werterhaltende Aufwendungen für den Unterhalt Ihres Wohneigentums von Ihrem Einkommen abziehen. Ihre Einzahlungen in die 3. Säule, zum Beispiel für eine indirekte Amortisation, können Sie ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen – zudem sind die Zinserträge steuerfrei.
Vermögenssteuer und Wohneigentum
Zur Berechnung der Vermögenssteuer müssen Sie den amtlichen Wert Ihres Eigenheims zu Ihrem Vermögen hinzuzählen. Ihre effektiven Schulden hingegen können Sie als Vermögensabzüge geltend machen. Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihre Hypotheken und Darlehen von Ihrem Vermögen abziehen können.
Unsere Hypotheken
Mit unserem breiten Angebot an Lösungen zur Finanzierung Ihres Eigenheims finden wir die passende Lösung für Sie. Informieren Sie sich über die verschiedenen Modelle.
Unsere Eigenheimberatung
Auch bei Steuerfragen rund um Wohn- oder Geschäftseigentum: Vertrauen Sie auf unsere Eigenheimberatung. Und auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer Beraterinnen und Berater.