Wenn Sie Ihre Immobilie nicht nur verkaufen, sondern mit dem Verkaufserlös auch gleich ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen, kann die Hypothek allenfalls aufs neue Objekt übertragen, also quasi «mitgezügelt» werden. Dabei ist es ideal, wenn Verkauf und Kauf zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen, damit die Finanzierung möglichst nahtlos aufs neue Eigenheim übergehen kann.
Voraussetzung ist, dass das neue Objekt aus Finanzierungssicht ähnliche Charakteristika aufweist wie das bisherige, beispielsweise punkto Kaufpreis. So werden die verschiedenen Finanzierungskriterien wie zum Beispiel die Tragbarkeit für die Übertragung der Hypothek erneut geprüft.
Für den Übertrag der Hypothek ist es natürlich wichtig, dass Sie auch für die neue Liegenschaft das erforderliche Eigenkapital aufbringen können. Je nach zeitlicher Abfolge von Verkauf des bisherigen Eigenheims und Kauf des neuen Wohneigentums tritt eines der folgenden Szenarien auf:
- Sie verkaufen zuerst das alte Eigenheim, bevor Sie Ihr neues Zuhause erwerben. Sie können den Verkaufserlös direkt in das neue Eigenheim investieren.
- Sie verkaufen und kaufen in etwa zeitgleich. Sie können das Eigenkapital, das Sie aus dem Verkauf zurückerhalten, sofort für den Kauf der neuen Immobilie verwenden.
- Sie kaufen neues Wohneigentum, bevor Sie Ihr bisheriges Eigenheim verkauft haben: In diesem Fall kann möglicherweise eine Übergangsfinanzierung erforderlich sein, bis der Verkauf abgeschlossen ist und Sie den Verkaufserlös ausgezahlt erhalten.
Suchen Sie am besten frühzeitig den Kontakt zur BEKB, damit wir Sie eingehend beraten und die notwendigen Schritte einleiten können.