Das Kapitaleinzahlungskonto dient nebst der Kapitalerhöhung der Einzahlung des Mindestkapitals, das für die Gründung einer AG oder einer GmbH gesetzlich gefordert ist. Sie müssen vor der Gründung mindestens
- CHF 20’000.– für eine GmbH oder
- CHF 100’000.– für eine AG auf dem Konto hinterlegen.
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Damit Sie so rasch wie möglich die Geschäftstätigkeit aufnehmen können, gehen Sie beim Eröffnen des Kapitaleinzahlungskontos am besten wie folgt vor:
- Besprechen Sie die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos mit Ihrem BEKB-Finanzcoach. Oder starten Sie die Gründung Ihres Unternehmens mit unserem Online-Gründungs-Tool – in wenigen Minuten haben Sie Ihren Eintrag ins Handelsregister und die Gründung Ihrer AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Einzelfirma komplett online beauftragt.
- Wir stellen Ihnen die Kontonummer zeitnah zu, sodass Sie die nötige Einzahlung tätigen können.
- Nach der erfolgten Einzahlung erstellen wir eine Bestätigung des hinterlegten Kapitals zuhanden des betreuenden Notars oder der betreuenden Notarin.
- Der Betrag steht Ihrer Firma nach dem Eintrag im Handelsregister zur Verfügung. Ab jetzt ist Ihre Firma handlungsfähig.
- Wir wandeln das Kapitaleinzahlungskonto nach erfolgter Gründung oder nach Abschluss der Kapitalerhöhung in ein Kontokorrentkonto um. Der Betrag steht Ihnen nun für das Unternehmen zur Verfügung.
Benötigte Angaben zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos
Um Ihr Kapitaleinzahlungskonto zu eröffnen, braucht Ihr Finanzcoach folgende Angaben:
- Name der Firma
- Sitz der Firma (Geschäftsdomizil)
- Aktien-/Gesellschaftskapital (inkl. Barliberierungs- oder Sacheinlagenanteil)
- Kapitalanteil, Name, Wohnadresse und Geburtsdatum der Einzahlenden
- Name und Adresse des Notars oder der Notarin
- Gründungstermin beim Notar (Datum der Beurkundung)
- Adresse für den Postversand bis und mit Gründung