Voraussetzungen
- Ein E-Bankingvertrag mit Zugang zum BEKB E-Banking
- Notwendige Vollmachten und Rechte auf die relevanten Bankkonten
- Zugelassene Softwarelösung gemäss Teilnehmende auf bLink
Die SIX bietet Banken und Softwareunternehmen mit bLink eine Plattform zur Vernetzung über standardisierte Schnittstellen (API). An die Plattform angeschlossene Teilnehmende verbinden sich effizient und sicher miteinander. Dies ermöglicht den gegenseitigen Austausch von verschiedenen Typen von Finanzdaten untereinander.
Softwareanbieter können dank dem Kontoinformationsdienst lesend auf freigegebene Bankkontendaten zugreifen. Somit kann die Buchhaltungssoftware automatisch mit den Transaktionen des Bankkontos abgeglichen werden.
Zahlungsaufträge können direkt aus der Software erfasst und an die Berner Kantonalbank übermittelt werden. Anschliessend müssen diese lediglich im BEKB E-Banking freigeben werden.
Es benötigt einen E-Bankingvertrag der Berner Kantonalbank AG.
Die Nutzung der bLink-Plattform ist für Kundinnen und Kunden der BEKB kostenlos.
Die SIX stellt laufend eine aktuelle Übersicht der Softwarepartner, die via bLink verknüpft werden kann, zur Verfügung.
Im BEKB E-Banking unter «BEKB Services verwalten» können die Einstellungen zu den Softwarepartner verwaltet werden.
In Ihrer Buchhaltungssoftware können die Einstellungen modifiziert und somit auch bestehende Freigaben widerrufen werden.
Sämtliche Zahlungen werden via bLink als Zahlungsdatei ins BEKB E-Banking übermittelt und können via «Zahlungsfreigabe» freigegeben werden.
Kontaktieren Sie in diesem Fall unser BEKB E-Banking unter der Telefonnummer 031 666 18 80.
Weder die SIX noch die Softwareanbieter erhalten automatisch Zugriff auf Bankkonten. Der Zugriff des jeweiligen Softwareanbieters muss spezifisch definiert und kann jederzeit widerrufen werden. SIX agiert lediglich in der Rolle des Infrastrukturbetreibers und hat zu keiner Zeit Zugriff auf Bankdaten.