Voraussetzungen für die Verwendung von bLink
Für die Verwendung von bLink müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ein E-Bankingvertrag mit Zugang zum BEKB E-Banking
- Notwendige Vollmachten und Rechte auf die relevanten Bankkonten
- Zugelassene Softwarelösung gemäss Teilnehmende auf bLink