Bankgarantien

Bankgarantien – die Vertrauensbasis für Ihre Geschäfte

Mit einer Bankgarantie bei der BEKB schaffen Sie mehr Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern im In- und Ausland. So eröffnen Sie sich neue Chancen und verbessern Ihre Verhandlungsposition. Denn wir stehen als erstklassige Garantin dafür ein, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.

Gerne unterstützen wir Sie mit einer individuellen Beratung und dem grossen Know-how unserer Fachexpertinnen und -experten.

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Unsere Bankgarantien

Je nach Geschäft und Leistung, die Sie absichern möchten, bieten wir unterschiedliche Bankgarantien an. Auf diese Weise finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen. 

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Zahlungsgarantie

Mit einer Zahlungsgarantie garantieren wir Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und übernehmen den Forderungsbetrag, falls Ihre Zahlung ausfällt. Ihre Geschäftspartner können sicher sein, dass ausstehende Zahlungen bis zum garantierten Betrag beglichen werden.

  • Zweck: Absicherung des Zahlungsausfallrisikos
  • Eignung: Miet-, Leasing- und Franchiseverträge
  • Garantiesumme: gemäss vertraglicher Abmachung
  • Kosten: individuelle Kosten, abhängig von der Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, mindestens 190 Franken

Offertgarantie

Mit einer Offertgarantie zeigen Sie, dass Ihr Angebot seriös ist und dass Sie den Auftrag zum offerierten Preis ausführen. Die Garantie sichert die Risiken Ihrer Geschäftspartner ab, falls Sie sich nach dem Zuschlag vom Auftrag zurückziehen und die Ausschreibung wiederholt werden muss. Ebenso sichert die Offertgarantie das Risiko ab, dass Sie nach erhaltenem Zuschlag die vertraglich vereinbarte Erfüllungsgarantie nicht erbringen können.

  • Zweck: Schutz vor unseriösen Offerten
  • Eignung: grosse Aufträge im In- und Ausland
  • Garantiesumme: ca. 1 bis 5 Prozent der Vertragssumme
  • Kosten: individuelle Kosten, abhängig von der Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, mindestens 190 Franken

Anzahlungsgarantie

Mit einer Anzahlungsgarantie verpflichten wir uns, eine an Sie geleistete Vorauszahlung zurückzuerstatten, falls Sie Ihre vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllen können. Dadurch erhalten Ihre Geschäftspartner die Sicherheit, dass Sie die Anzahlung zweckgemäss verwenden.

  • Zweck: Schutz vor Verlust einer geleisteten Anzahlung
  • Eignung: grosse Aufträge im In- und Ausland
  • Garantiesumme: Entspricht der Anzahlung
  • Kosten: individuelle Kosten, abhängig von der Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, mindestens 190 Franken

Erfüllungsgarantie

Mit einer Erfüllungsgarantie verpflichten wir uns, eine finanzielle Kompensation zu leisten, falls Ihre Lieferung oder Leistung nicht gemäss der vertraglichen Vereinbarung oder innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. In diesem Fall sichern wir die daraus entstehenden Kosten der Käuferin oder des Käufers ab.

  • Zweck: Schutz vor einer mangelhaften oder unvollständigen Lieferung
  • Eignung: grosse Aufträge im In- und Ausland
  • Garantiesumme: in der Regel 5 bis 10 Prozent der Vertragssumme
  • Kosten: individuelle Kosten, abhängig von der Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, mindestens 190 Franken

     

Gewährleistungsgarantie

Mit der Gewährleistungsgarantie sichern wir Ihre Geschäftspartner für den Fall ab, dass die bei Ihnen bestellten Waren oder Leistungen nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Die Garantie ist in der Regel langfristig angelegt und kann mehrere Jahre gültig sein. 

  • Zweck: Schutz vor Mängeln nach der Lieferung
  • Eignung: grosse Aufträge im In- und Ausland, oft in der Baubranche
  • Garantiesumme: ca. 5 bis 20 Prozent der Vertragssumme
  • Kosten: individuelle Kosten, abhängig von der Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, mindestens 190 Franken

Sie suchen die passende Garantie für Ihr Vorhaben?

Ihr persönlicher Finanzcoach und unsere internen Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei. Gemeinsam mit Ihnen prüfen sie Ihre Ausgangslage und erarbeiten die richtige Absicherung für Ihre Bedürfniss

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Bankgarantien und Bankbürgschaften – die wichtigsten Unterschiede

Mit einer abstrakten Bankgarantie gemäss OR Art. 111 verpflichtet sich die Bank, den Garantiebetrag auf die erste Aufforderung der begünstigten Partei auszuzahlen. Die Garantie ist – im Gegensatz zur Bankbürgschaft nach OR Art. 492 ff. – nicht von einer Forderung abhängig, sondern eine selbstständige Verpflichtung der Bank gegenüber dem oder der Garantiebegünstigten.

Insgesamt stärkt eine Garantie die Position der begünstigten Partei und schwächt diejenige des Hauptschuldners oder der Hauptschuldnerin. Denn im Streitfall können keine Einwände gegen die Zahlung des angeforderten Betrages erhoben werden. Bei einem Disput muss der unter der Garantie bezahlte Betrag im Nachgang zurückgefordert werden – unter Umständen über den Rechtsweg. Es wird also zuerst bezahlt und erst dann gestritten.

Bankgarantien sind im internationalen Handel die Regel, aber auch innerhalb der Schweiz gebräuchlich.

Bei Bankbürgschaften lautet das Credo dagegen: zuerst streiten und erst dann bezahlen. Denn Bürgschaften sind rechtlich direkt mit dem zugrunde liegenden Geschäft verknüpft.

Die Schuldnerin oder der Schuldner kann Einwände gegen die Auszahlung unkompliziert der Bank mitteilen. In dem Fall müssen zuerst die geschäftlichen Streitpunkte rechtlich aus dem Weg geräumt werden, bevor das Geld fliesst. Bankbürgschaften werden ausschliesslich für Geschäfte innerhalb der Schweiz eingesetzt.

Häufige Fragen zu Bankgarantien

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Wie funktioniert eine Bankgarantie

Mit einer Bankgarantie steht die BEKB im Rahmen einer vereinbarten Kreditlimite für Ihre Verpflichtungen ein. Wird eine vertragliche Verpflichtung nicht eingehalten oder fällt eine Zahlung aus, überweisen wir den unter der Garantie beanspruchten Betrag auf die erste Aufforderung unverzüglich der begünstigten Partei. Dadurch können sich Ihre Geschäftspartner sicher sein, dass ihre Forderungen beglichen werden. Dank ihres erstklassigen Ratings wird die BEKB im In- und Ausland problemlos als Garantiebank akzeptiert.

Wie finde ich die passende Bankgarantie?

Die optimale Absicherung hängt von verschiedenen Punkten ab. Unter anderem von der abzusichernden vertraglichen Verpflichtung, dem abzusichernden Betrag, der Dauer oder der individuellen Situation Ihres Unternehmens. Ihr Finanzcoach sowie unsere internen Expertinnen und Experten stehen Ihnen zur Seite und analysieren die aktuelle Lage und Ihre Bedürfnisse im Detail, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Gerne unterstützen wir Sie auch mit individuellen Schulungen rund um Absicherungslösungen durch unsere Fachexpertinnen und -experten. So bauen Sie Wissen zum Thema im Unternehmen auf und steuern Ihre Absicherungen noch gezielter.

Wie viel kostet eine Bankgarantie?

Für eine Bankgarantie wird eine individuell berechnete Kommission verrechnet, die unter anderem auf der Höhe und Länge der Garantie beruht. Die genauen Kosten sind abhängig von der abzusichernden Verpflichtung, Ihrer Bonität, der Laufzeit und dem Garantiebetrag, betragen bei der BEKB jedoch mindestens 190 Franken.

Kann ich meine Bankgarantien online verwalten?

Unternehmen mit grossem Absicherungsvolumen erhalten Zugriff auf unser Online-Tool CREDOC Client Internet. Dieses erlaubt es, Aufträge für Bankgarantien und -bürgschaften selbstständig und flexibel zu erstellen und zu verwalten.

Wir finden gemeinsam die richtige Absicherung für Ihr Unternehmen

Suchen Sie den besten Weg, den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens abzusichern? Ihr persönlicher Finanzcoach und unsere Expertinnen und Experten im Fachteam stehen Ihnen gerne zur Seite.

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