Vorsorgen

Teilpensionierung: der flexible Weg in den Ruhestand

Am einen Tag noch voll im Berufsleben drin, am nächsten direkt in die Pension – das ist nicht für alle Erwerbstätigen der passende Weg. Mit einer Teilpensionierung können Sie schrittweise Ihr Arbeitspensum reduzieren und so sanft in den neuen Lebensabschnitt starten.

Der Beginn des Ruhestands muss nicht unbedingt abrupt im Alter von 65 Jahren erfolgen. Eine Teilpensionierung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schrittweise aus der Arbeitswelt zurückzuziehen. Dabei gibt es jedoch zwei wichtige Punkte zu beachten: 

  • Die finanzielle Absicherung für die Übergangszeit bis zum regulären Rentenalter
  • Die Koordination der Bezüge aus den drei Säulen Ihrer Altersvorsorge

Wir zeigen auf, wie Sie eine Teilpensionierung am besten angehen, damit Sie sorgenfrei und gut vorbereitet in den Ruhestand starten können. 

Wann und wie ist eine Teilpensionierung möglich?

Mit einer Teilpensionierung können Sie Ihr Arbeitspensum schon vor dem 65. Lebensjahr reduzieren und gleichzeitig einen Teil Ihres Altersguthabens beziehen. Sie möchten über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten? Auch das ist mit einer Teilpensionierung möglich.

Die Rahmenbedingungen für die Teilpensionierung setzen die drei Säulen der Altersvorsorge:

1. Säule: AHV

Sie können 20 bis 80 Prozent Ihrer AHV-Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig beziehen. Für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 ist dies bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich. Der Bezug der AHV-Rente kann in maximal drei Schritten bis zur Vollpensionierung erfolgen. Das bedeutet, Sie können Ihr Pensum bis zu dreimal reduzieren, bis Sie vollständig in Rente gehen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Bezug Ihrer AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufzuschieben, also bis zum 70. Lebensjahr. Für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 ist der Bezug der AHV-Rente bis zum 69. Lebensjahr möglich.

2. Säule: berufliche Vorsorge

Ihre BVG-Rente können Sie bei den meisten Pensionskassen zwischen dem 58. und dem 70. Lebensjahr beziehen. Diese Information finden Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse. Der Bezug Ihres Pensionskassenguthabens kann zudem in drei oder mehr Teilschritten bis zur Vollpension erfolgen. Die Voraussetzungen für einen frühzeitigen Bezug sind:

  • Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss mit der Reduktion Ihres Pensums oder der Teilpensionierung einverstanden sein.
  • Ihr Lohn muss um mindestens den Betrag verringert werden, den Sie als Altersleistung aus der Pensionskasse beziehen.
  • Sie dürfen Ihr Pensum nicht so stark reduzieren, dass Ihr Lohn unter die Eintrittsschwelle der Pensionskasse fällt, da Sie sonst allenfalls aus der Pensionskasse herausfallen und Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben direkt beziehen müssen.

3. Säule: private Vorsorge

Ihr Guthaben in der Säule 3a oder auf dem Freizügigkeitskonto können Sie frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen. Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten, können Sie den Bezug bis zu fünf Jahre aufschieben (analog AHV). 

Gemeinsam gleisen wir Ihre Teilpensionierung optimal auf

Das Zusammenspiel von Vorsorge, Steuern und Gesetzgebung ist sehr komplex und muss sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. In unserer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an, um den besten Weg für Sie zu finden.

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Kann ich mir eine Teilpensionierung überhaupt leisten?

Viele Schweizerinnen und Schweizer hegen den Wunsch einer frühzeitigen Teilpensionierung, doch schnell kommt die Frage auf: Wie finanziere ich mein Leben in der Übergangsphase?

Aus den folgenden Quellen können Sie je nach Modell und Bezugszeitpunkt Geld erhalten:

Lohn

Für die Arbeit, die Sie leisten, erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn. Dieser ist allerdings entsprechend Ihrem neuen Pensum reduziert.

Erspartes

Ihr privat angespartes Vermögen (ausserhalb der Säule 3a) können Sie natürlich jederzeit nutzen. Dies schliesst auch die Säule 3b ein. Denn im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an die Pensionierung gebunden.

Unser Tipp für Wertschriftenlösungen: Beachten Sie beim Bezug Ihres Geldes, das in Wertschriften investiert ist, auch eine mögliche Börsenbaisse. Das heisst: Planen Sie frühzeitig eine Reduktion des Wertschriftenrisikos ein und überlegen Sie, ob Sie bereits vor dem Bezug einen Teil der Wertschriften verkaufen und das Geld auf dem Konto belassen möchten.

AHV-Rente

Mit jedem Schritt in die Teilpensionierung können Sie eine anteilige AHV-Rente beantragen. Dies bedeutet, dass Sie entsprechend Ihrer reduzierten Arbeitszeit und Ihrem vorzeitigen Bezug eine Teilrente aus der AHV erhalten. Beachten Sie allerdings auch die möglichen Auswirkungen eines frühzeitigen Bezugs:

  • Für Frauen und Männer ab Jahrgang 1970 gilt eine lebenslange Rentenkürzung: Bei Bezug mit 63 Jahren wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt und bei Bezug mit 64 Jahren um 6,8 Prozent.
  • Für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 gilt eine lebenslange Rentenkürzung: Sie profitieren von speziellen Kürzungssätzen. Es empfiehlt sich, dies im Einzelfall mit Expertinnen und Experten zu prüfen.

Kapital oder Rente aus der beruflichen Vorsorge

Bei jedem Bezugsschritt erhalten Sie einen Teil Ihres angesparten Altersguthabens aus der Pensionskasse. Dies kann entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen, je nach Ihrer Wahl und den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse. Auch in der beruflichen Vorsorge sollten Sie sich der Auswirkungen eines frühzeitigen Bezugs bewusst sein:

  • Rente: Bei einem Vorbezug wird Ihre BVG-Rente dauerhaft gekürzt, da ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommt.
  • Alterskapital in der Pensionskasse: Das verbleibende Alterskapital wächst weniger stark an, da durch die reduzierte Arbeitszeit auch die Beiträge zur Pensionskasse kleiner werden.

Kapital aus der privaten Vorsorge

Die einzelnen 3a-Produkte wie Versicherungen, Konten und Fonds sowie das Freizügigkeitskonto können nur als Gesamtbetrag bezogen werden. Versicherungen werden gemäss dem festgelegten Ablaufdatum ausbezahlt und der darin enthaltene Versicherungsschutz erlischt. Ihre 3a-Konten und -Fonds können Sie gestaffelt, aber immer nur als Gesamtbetrag pro Konto auflösen – frühestens jedoch fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters.

Unser Tipp für einen gestaffelten Bezug: Sobald Sie in etwa 50’000 Franken auf ein Konto eingezahlt haben, ist es ratsam, in einem zweiten Konto vorzusorgen. Bei Wertschriften reichen bereits 30’000 Franken, da Sie dort durch den Zinseszinseffekt bis Ende der Laufzeit auch auf rund 50’000 Franken kommen. Grundsätzlich können Sie so viele Säule-3a-Konten haben, wie Sie möchten. Bei der BEKB ist die Zahl auf fünf Konten begrenzt. 

Rechner Finanzplanung

Sie möchten wissen, ob Ihr Einkommen im Ruhestand ausreichen wird? Mit unserem Rechner erhalten Sie einen ersten Eindruck von Ihrer finanziellen Lage nach der Pensionierung.

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Wie kann ich während der Teilpensionierung weiterhin sparen und vorsorgen?

Eine wichtige Frage, die Sie vor der Teilpensionierung klären sollten, lautet: Wenn ich weiterhin Teilzeit arbeite, kann ich dann auch weiter vorsorgen? Schliesslich möchten Sie Beitragslücken vermeiden und möglicherweise Ihre zukünftige Rente aufbessern.

Folgend die wichtigsten Punkte, wie Sie auch während der Teilpensionierung in den 3 Säulen der Altersvorsorge weiter sparen und vorsorgen können:

AHV

Selbst mit einem reduzierten Pensum erfüllen Sie in der Regel die Beitragspflicht und müssen weiterhin – respektive bis zum 65. Lebensjahr – in die AHV einzahlen. Durch diese fortgesetzten Beiträge haben Sie die Möglichkeit, Ihre AHV-Rente weiter aufzustocken, allerdings nur bis zum Maximalbetrag. Für Einzelpersonen beträgt diese 2520 Franken pro Monat und für Ehepaare 3780 Franken pro Monat (Stand 2025). 

Berufliche Vorsorge

Liegt Ihr Lohn weiterhin über der Pensionskassenschwelle, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin auch im Falle einer Teilpensionierung in die Pensionskasse ein. Allerdings fallen die Beiträge aufgrund des geringeren Lohns niedriger aus.

Private Vorsorge

Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie bis zum Alter von 70 Jahren weiterhin steuerbefreit in die Säule 3a einzahlen und somit für Ihre Zukunft vorsorgen. Falls Ihr Lohn unter dem BVG-Minimum liegt und Sie daher nicht mehr in eine Pensionskasse einzahlen, können Sie sogar von einer höheren Einzahlungsgrenze in die Säule 3a profitieren, dem sogenannten grossen 3a. Der Maximalbetrag für die grosse Säule 3a beträgt 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens bis maximal 36’288 Franken.

Wie kann ich meine Steuerlast reduzieren?

Aber wie ist das nun mit den Steuern? Bei der Teilpensionierung unterliegen Einkommen und Rentenauszahlungen der normalen Einkommenssteuer. Kapitalbezüge aus der 2. und der 3. Säule werden hingegen mit einer einmaligen Kapitalauszahlungssteuer belastet. Die Höhe dieser Steuer hängt von Betrag, Kanton, Gemeinde und Ihrer Konfession ab. In den folgenden Steuerjahren werden das Kapital und die daraus resultierenden Erträge wie sonstiges Vermögen besteuert. 

Nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie Ihre Steuersituation optimieren können:

  • Einzahlungen in die Säule 3a: Sie können Ihre Steuerbelastung senken, indem Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen, da Sie dies von Ihrem Einkommen abziehen können.
     
  • Gestaffelter Kapitalbezug: Wenn Sie das Kapital aus der 2. und der 3. Säule in verschiedenen Steuerjahren beziehen, können Sie mehrere Tausend Franken sparen:
    • Bei der 2. Säule ist dies durch einen schrittweisen Bezug, zum Beispiel infolge von Teilpensionierung, möglich.
    • Bei der 3. Säule bietet sich die Möglichkeit an, verschiedene Produkte zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufzulösen.
        
  • Verheiratete Paare: Koordinieren Sie die Bezüge und Modelle gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Ein Beispiel: Wenn eine Person Kapital bezieht und die andere Person eine Rente, fällt die Kapitalauszahlungssteuer in dem Jahr geringer aus.

Unsere Finanzplanung für Ihre finanzielle Absicherung

Im Rahmen unserer Finanzplanung rechnen unsere Expertinnen und Experten verschiedene Szenarien für Sie durch und schlagen Ihnen konkrete Massnahmen vor, wie Sie Ihre Vorsorge optimieren können.

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Rente oder Kapitalbezug?

Spätestens kurz vor Renteneintritt wird ein Entscheid fällig: das Altersguthaben als Rente oder als Kapitalbezug auszahlen lassen? Erfahren Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile.

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