Viele Schweizerinnen und Schweizer hegen den Wunsch einer frühzeitigen Teilpensionierung, doch schnell kommt die Frage auf: Wie finanziere ich mein Leben in der Übergangsphase?
Aus den folgenden Quellen können Sie je nach Modell und Bezugszeitpunkt Geld erhalten:
Lohn
Für die Arbeit, die Sie leisten, erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn. Dieser ist allerdings entsprechend Ihrem neuen Pensum reduziert.
Erspartes
Ihr privat angespartes Vermögen (ausserhalb der Säule 3a) können Sie natürlich jederzeit nutzen. Dies schliesst auch die Säule 3b ein. Denn im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an die Pensionierung gebunden.
Unser Tipp für Wertschriftenlösungen: Beachten Sie beim Bezug Ihres Geldes, das in Wertschriften investiert ist, auch eine mögliche Börsenbaisse. Das heisst: Planen Sie frühzeitig eine Reduktion des Wertschriftenrisikos ein und überlegen Sie, ob Sie bereits vor dem Bezug einen Teil der Wertschriften verkaufen und das Geld auf dem Konto belassen möchten.
AHV-Rente
Mit jedem Schritt in die Teilpensionierung können Sie eine anteilige AHV-Rente beantragen. Dies bedeutet, dass Sie entsprechend Ihrer reduzierten Arbeitszeit und Ihrem vorzeitigen Bezug eine Teilrente aus der AHV erhalten. Beachten Sie allerdings auch die möglichen Auswirkungen eines frühzeitigen Bezugs:
- Für Frauen und Männer ab Jahrgang 1970 gilt eine lebenslange Rentenkürzung: Bei Bezug mit 63 Jahren wird die Rente um 13,6 Prozent gekürzt und bei Bezug mit 64 Jahren um 6,8 Prozent.
- Für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 gilt eine lebenslange Rentenkürzung: Sie profitieren von speziellen Kürzungssätzen. Es empfiehlt sich, dies im Einzelfall mit Expertinnen und Experten zu prüfen.
Kapital oder Rente aus der beruflichen Vorsorge
Bei jedem Bezugsschritt erhalten Sie einen Teil Ihres angesparten Altersguthabens aus der Pensionskasse. Dies kann entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen, je nach Ihrer Wahl und den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse. Auch in der beruflichen Vorsorge sollten Sie sich der Auswirkungen eines frühzeitigen Bezugs bewusst sein:
- Rente: Bei einem Vorbezug wird Ihre BVG-Rente dauerhaft gekürzt, da ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommt.
- Alterskapital in der Pensionskasse: Das verbleibende Alterskapital wächst weniger stark an, da durch die reduzierte Arbeitszeit auch die Beiträge zur Pensionskasse kleiner werden.
Kapital aus der privaten Vorsorge
Die einzelnen 3a-Produkte wie Versicherungen, Konten und Fonds sowie das Freizügigkeitskonto können nur als Gesamtbetrag bezogen werden. Versicherungen werden gemäss dem festgelegten Ablaufdatum ausbezahlt und der darin enthaltene Versicherungsschutz erlischt. Ihre 3a-Konten und -Fonds können Sie gestaffelt, aber immer nur als Gesamtbetrag pro Konto auflösen – frühestens jedoch fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters.
Unser Tipp für einen gestaffelten Bezug: Sobald Sie in etwa 50’000 Franken auf ein Konto eingezahlt haben, ist es ratsam, in einem zweiten Konto vorzusorgen. Bei Wertschriften reichen bereits 30’000 Franken, da Sie dort durch den Zinseszinseffekt bis Ende der Laufzeit auch auf rund 50’000 Franken kommen. Grundsätzlich können Sie so viele Säule-3a-Konten haben, wie Sie möchten. Bei der BEKB ist die Zahl auf fünf Konten begrenzt.