Einkäufe in die Pensionskasse sind schon lange möglich. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es diese Option auch in der Säule 3a: Erwerbstätige Personen, die ab 2025 nicht jedes Jahr den Maximalbetrag in der Säule 3a ausschöpfen, können die fehlenden Beträge in den folgenden zehn Jahren unter gewissen Bedingungen nachträglich einzahlen.
Ab wann kann ich nachträgliche Einkäufe in der Säule 3a leisten?
Erstmals in die Säule 3a nachzahlen können Sie im Jahr 2026, falls Sie 2025 nicht den Maximalbetrag ausgeschöpft haben. Da die Änderungen in der entsprechenden Verordnung nicht rückwirkend gelten, können Sie keine Fehlbeträge nachzahlen, die vor 2025 entstanden sind.
Wie viel kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
Sie können jeweils bis zum sogenannten kleinen Maximalbetrag in die Säule 3a nachzahlen. Im Jahr 2026 – wenn Sie das erste Mal allfällige Lücken aus dem Jahr 2025 schliessen können – sind das 7258 Franken.
Wichtig: Es gilt immer der aktuell gültige Betrag. Dieser wird in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht, also regulär den «kleinen» oder den «grossen» Maximalbetrag einzahlen dürfen.
Dies gilt es zur Höhe der Nachzahlung in die Säule 3a zu beachten:
- Der Betrag darf nicht höher sein als Ihre Lücke in der Säule 3a, und Sie müssen angeben, für welches Jahr Sie nachzahlen möchten: Angenommen, Sie wollen fürs Jahr 2025 nachzahlen und die Differenz zum Maximalbetrag betrug damals 5000 Franken. Dann können Sie im Jahr 2026 maximal 5000 Franken nachzahlen.
- Sie können mehrere Fehlbeträge auf einmal nachträglich zahlen: beispielsweise, indem Sie im Jahr 2027 eine Lücke von 5000 Franken für 2025 und eine von 2000 Franken für 2026 füllen.
- Es ist nicht möglich, den Fehlbetrag aus einem Jahr gestaffelt nachzuzahlen. Wenn Sie zum Beispiel fürs Jahr 2025 nur 3000 Franken statt 5000 Franken nachzahlen, «verfallen» die restlichen 2000 Franken. Diesen Betrag können Sie in Zukunft nicht mehr zusätzlich in die Säule 3a einzahlen.
Hinweis: Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn Sie fürs aktuelle Jahr bereits Ihren regulären Maximalbetrag einbezahlt haben und einige weitere Kriterien erfüllt sind.
Beispiel für einen Einkauf einer Person mit Pensionskasse in die Säule 3a im Jahr 2027
Im Jahr 2025 gültiger «kleiner» Maximalbetrag in der Säule 3a = Maximalbetrag für den Einkauf: 7258 Franken*
Jahr | Reguläre Einzahlung in die Säule 3a | Nachzahlung in die Säule 3a | Fehlbetrag | TOTAL Einzahlung in die Säule 3a |
---|---|---|---|---|
2025 | CHF 4000 | CHF 0 | CHF 3258 | CHF 4000 |
2026 | CHF 5000 | CHF 0 | CHF 2258 | CHF 5000 |
2027 | CHF 7258* | CHF 5516 | CHF 0 | CHF 12’774 |
* Wenn im Jahr 2027 ein neuer Maximalbetrag gilt, müssen Sie diesen mit der regulären Einzahlung ausschöpfen. Haben Sie eine entsprechend grosse Lücke, können Sie auch bis zu diesem Betrag nachzahlen.
Beispiel für einen Einkauf einer selbstständigen Person ohne Pensionskasse in die Säule 3a im Jahr 2027
Nettoeinkommen: 100’000 Franken im Jahr; «grosser» Maximalbetrag in der Säule 3a: 20 Prozent des Nettoeinkommens = 20’000 Franken
Jahr | Reguläre Einzahlung in die Säule 3a | Nachzahlung in die Säule 3a | Fehlbetrag | TOTAL Einzahlung in die Säule 3a |
---|---|---|---|---|
2025 | CHF 15’000 | CHF 0 | CHF 5000 | CHF 15’000 |
2026 | CHF 17’000 | CHF 0 | CHF 3000 | CHF 17’000 |
2027 | CHF 20’000 | CHF 7258* | CHF 0 | CHF 27’258 |
* Mit der maximal erlaubten jährlichen Nachzahlung von 7258 Franken lässt sich die Lücke nicht mit einer Nachzahlung schliessen. Die restlichen 472 Franken würden verfallen. Um das zu vermeiden, könnte die Person im Beispiel auch in einem Jahr die 5000 Franken aus dem Jahr 2025 nachzahlen und in einem späteren Jahr die 3000 Franken aus dem Jahr 2026. So schliesst sie beide Lücken komplett.
Kann ich auf jeden Fall nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
Nein. Damit Sie einen Einkauf in die Säule 3a tätigen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen eine Lücke aus den vergangenen zehn Jahren haben, also nicht jedes Jahr den Maximalbetrag eingezahlt haben.
- Eine Lücke entsteht nur, wenn Sie im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben, also theoretisch in die Säule 3a hätten einzahlen können. Dies ist im Übrigen auch der Fall, wenn Sie Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung erhalten oder infolge einer Teilinvalidität weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
- Sie müssen im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen und bereits den ordentlichen Maximalbetrag für dieses Jahr einbezahlt haben.
Was bringt mir ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a?
Indem Sie Fehlbeträge aus früheren Jahren nachzahlen, schliessen Sie Vorsorgelücken. Das heisst, Sie haben mehr Vorsorgekapital zur Verfügung – zur Finanzierung Ihres Ruhestands oder beispielsweise für den Erwerb eines Eigenheims. So holen Sie «verpasste» Jahre nach, in denen es Ihnen noch nicht möglich war, (viel) in die Säule 3a einzuzahlen.
Ausserdem profitieren Sie wie bei der regulären Einzahlung in die Säule 3a von Steuervorteilen: Sie können den Einkauf vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen und zahlen auf dem Guthaben der Säule 3a keine Vermögenssteuer. Auch die Zins- und Kapitalerträge sind von der Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit.
Der grössere Abzug ist insbesondere dann interessant, wenn Sie in einem Jahr ein höheres Einkommen als sonst erzielen, beispielsweise aufgrund von Boni.
Wo kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
Ein Einkauf in die Säule 3a erfolgt in die gleichen Gefässe wie ordentliche Einzahlungen, zum Beispiel
- auf ein Sparen 3-Konto,
- in Wertschriften, etwa mit dem Fondssparplan Sparen 3 der BEKB oder
- in Versicherungsprodukte.
Sie können für die Nachzahlung auch ein neues Produkt abschliessen: Das heisst, Sie müssen nicht unbedingt auf ein Konto nachzahlen, das Sie zum Zeitpunkt der Lücke bereits hatten.
Wie kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
- Allfällige Beitragslücken ermitteln
Sie müssen allfällige Fehlbeträge aus den vergangenen zehn Jahren selbst ermitteln. Zur Erinnerung: Sie können nur Fehlbeträge, die ab 2025 entstanden sind, ausgleichen. Sehen Sie sich dazu am besten die Steuererklärungen aus den Jahren an, in denen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt oder Taggeld aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben: Wie viel fehlt bis zum Maximalbetrag des entsprechenden Jahres?
Maximalbetrag pro Jahr:
- 2025: 7258 Franken
- Nachträgliche Einkäufe entscheiden
Als Nächstes entscheiden Sie, wie viel Sie für welches Jahr oder welche Jahre nachzahlen möchten. Zur Erinnerung: Sie können Fehlbeträge mehrerer Jahre schliessen, aber jeweils nur bis zum aktuell gültigen Maximalbetrag. - Einkaufsantrag stellen
Wenn Sie wissen, wie viel Sie für welches Jahr respektive welche Jahre nachzahlen möchten, überlegen Sie, wo Sie den Einkauf tätigen wollen. Dies kann beispielsweise ein Sparen 3-Konto bei einer Bank sein. Im Anschluss füllen Sie einen Einkaufsantrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn bei der zuständigen Stiftung der Institution ein.
Hinweis: Der genaue Prozess zum Einkaufsantrag bei der BEKB wird aktuell ausgearbeitet. Wir aktualisieren die Informationen in diesem Blogartikel, sobald das Vorgehen definiert ist. - Gewünschten Betrag nachzahlen
Die Stiftung prüft, ob alle Voraussetzungen für den Einkauf erfüllt sind. Sobald die Bestätigung vorliegt, können Sie die Überweisung tätigen.
Was passiert, wenn ich zu viel in die Säule 3a nachgezahlt habe?
Bei der Verarbeitung der Steuererklärung prüft die zuständige Steuerbehörde, ob Sie nur den erlaubten Betrag nachgezahlt haben. Haben Sie zu viel überwiesen, erhalten Sie von der Behörde einen entsprechenden Bescheid. Mit diesem Schreiben können Sie beim Institut, bei dem Sie nachgezahlt haben (zum Beispiel Bank oder Versicherung), den überschüssigen Betrag zurückfordern.
Sie können den zu viel einbezahlten Betrag auch einfach im 3a-Produkt lassen. Dies ist aber letztlich zu Ihrem Nachteil: Auf dem überschüssigen Betrag profitieren Sie nicht vom Steuervorteil, müssen beim Bezug später dann aber trotzdem die erforderlichen Steuern für Kapitalleistungen darauf zahlen.
Kostet der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a etwas?
Jeder Anbieter von 3a-Lösungen kann selbst entscheiden, ob für das Einreichen eines Einkaufsantrags und/oder für unberechtigte Anträge eine Gebühr verlangt wird. Bei der BEKB werden keine Gebühren erhoben.
Was lohnt sich mehr: ein Einkauf in die 2. Säule oder in die Säule 3a?
Ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse oder in die Säule 3a mehr lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die wichtigsten Vor- und Nachteile sind bei beiden gleich: Das einbezahlte Kapital ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar, dafür aber längerfristig gebunden.
Es ist auch möglich, im selben Steuerjahr einen Einkauf in die 2. Säule und die Säule 3a zu tätigen.
Ein Blick auf die Unterschiede der beiden Optionen bietet eine erste Orientierung:
Einkauf in die Pensionskasse | Einkauf in die Säule 3a | |
---|---|---|
Wie viel kann ich nachzahlen? | Bis zur Vorsorgelücke in der Pensionskasse |
|
Wie lange kann ich rückwirkend Einkäufe tätigen? |
|
|
Kann ich mitbestimmen, wie das Geld angelegt wird? | Nein | Ja |
Was kann dank Einkauf verbessert werden? |
|
|
Was sich im konkreten Fall am meisten lohnt oder ob eine Kombination aus beiden Optionen möglich und sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Fakt ist: Die Möglichkeit zur Nachzahlung von 3a-Beitragslücken macht die Vorsorgeplanung noch anspruchsvoller. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um die optimale Lösung für Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse zu finden.
Mit der Vorsorgeberatung der BEKB selbstbestimmt in die Zukunft blicken
Sie möchten wissen, welche 3a-Lösung für Sie geeignet ist? Oder sind Sie dabei, Ihre Pensionierung zu planen? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Vorsorge.