Geregelte Verantwortlichkeiten
Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind verantwortlich für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank.
Ausstand bei Interessenkonflikten
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden vertreten die Interessen der Bank. Sie treten in den Ausstand bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren.
Offenlegung von Tätigkeiten
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung legen alle wesentlichen Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien anderer Organisationen offen.
Getrennte Verantwortungsbereiche
Die Verantwortungsbereiche von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind getrennt.
Keine Vermischung der Geschäftstätigkeit
Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen nicht Einsitz in Verwaltungsräten von Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB Geschäftsleitungsmitglied ist.
Amtsdauerbeschränkung
Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats ist auf zwölf Jahre beschränkt. Die Altersgrenze beträgt 70 Jahre.
Plafonierte Gesamtvergütung
Die höchste Gesamtvergütung beträgt maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtvergütung.
Keine zusätzlichen Honorare
Nebst den gemäss Vergütungsmodell des Verwaltungsrats entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Vergütungen oder Beratungshonorare geleistet.