Es gibt zwei Formen von Schuldbriefen: den Papier-Schuldbrief und seit 2012 den digitalen Register-Schuldbrief. In ihrer Funktion sind beide Schuldbriefarten gleichwertig. Sie stellen das Grundpfandrecht der Gläubigerin oder des Gläubigers sicher, in der Regel ist das die Bank. Dennoch gibt es Unterschiede.
Ein Papier-Schuldbrief stellt ein physisches Wertpapier dar und kann auf die Inhaberin oder den Inhaber (Inhaberschuldbrief) oder auf den Namen einer Person (Namensschuldbrief) ausgestellt werden.
Der Register-Schuldbrief existiert dagegen nur digital und als Namensschuldbrief. Das hat verschiedene Vorteile: Der elektronische Schuldbrief kann zum einen nicht verloren gehen, zum anderen ist die sichere Aufbewahrung einfacher und günstiger.
Risiken bei Papier-Schuldbriefen: Verlust und Beschädigung
Wird ein Papier-Schuldbrief beschädigt, können Sie weder Änderungen noch eine Löschung des Grundpfandrechts beantragen, sondern müssen einen neuen Schuldbrief ausstellen lassen.
Bei einem Verlust des Papier-Schuldbriefs wird es noch aufwendiger. Sie müssen die Urkunde in diesem Fall in einem gerichtlichen Verfahren für kraftlos erklären lassen. Erst dann kann der Schuldbrief aus dem Grundbuch gelöscht werden und Sie können einen neuen beantragen.
Um diese Risiken zu vermeiden, werden neue Schuldbriefe in der Regel digital ausgestellt und bestehende Papier-Schuldbriefe bei Handänderungen in einen Register-Schuldbrief umgewandelt.
Wie teuer ist ein Schuldbrief?
Wird ein Schuldbrief erstellt oder angepasst, ist in jedem Fall eine notarielle Beglaubigung nötig. Die genauen Kosten sind je nach Kanton anders. Der Kanton Bern erhebt die Gebühren beispielsweise nach Zeitaufwand, stellt aber mindestens 200 Franken pro Schuldschein in Rechnung. Im Kanton Solothurn beträgt die Grundgebühr mindestens 430 Franken und ist anschliessend abhängig nach Zeitaufwand und von der Höhe des Schuldbriefes.
Tipp: Sie können einen Papier-Schuldbrief jederzeit auf dem Grundbuchamt in einen Register-Schuldbrief umwandeln lassen. Das genaue Vorgehen und die Kosten sind kantonal geregelt. Im Kanton Bern kostet es zum Beispiel 50 Franken. Es sei denn, Sie beantragen die Umwandlung anlässlich eines anderen gebührenpflichtigen Grundbuchgeschäfts. In dem Fall ist sie kostenlos.