Vermögen in der Säule 3a für Wohneigentum nutzen
Die Finanzierung ist oft die grosse Knacknuss für alle, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Man muss nicht nur genug Einkommen haben, damit die Hypothek tragbar ist, sondern in der Regel auch 20% des Kaufpreises als Eigenkapital einbringen.
Die gute Nachricht ist: Sie können Ihre Vorsorgegelder in der Säule 3a für den Kauf von Wohneigentum verwenden. In der Schweiz sind der Vorbezug und die Verpfändung von Säule-3a-Vermögen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt.
Allerdings gilt das nur für bestimmte Zwecke, und zwar, um
- den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) zu finanzieren,
- Renovationen und Umbauten am Eigenheim zu finanzieren und
- die bestehende Hypothek auf Ihrem Hauptwohnsitz zu amortisieren.
Wichtig: Sie können die Säule 3a lediglich für Ihren Hauptwohnsitz verwenden und nur, wenn Sie selbst darin wohnen – Zweit- und Ferienwohnungen oder reine Renditeliegenschaften können Sie nicht mit Vorsorgegeldern finanzieren.