Sie haben Vorsorgelücken bei sich erkannt? Sehr gut, dass Sie die Initiative ergriffen und sich mit Ihrer individuellen Situation auseinandergesetzt haben. Denn das Wichtigste ist, sich klarzumachen, dass fast jede und jeder gewisse Vorsorge- oder Einkommenslücken hat. Je besser Sie über Ihre Situation Bescheid wissen, desto gezielter können Sie nach Lösungen suchen.
So können Sie Ihre Vorsorgelücken vermeiden oder schliessen:
Säule-3a-Konto
Schöpfen Sie den Maximalbetrag in der Säule 3a aus. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse liegt dieser im Jahr 2024 bei 7056 Franken pro Jahr. Erwerbstätige ohne 2. Säule können in diesem Jahr 20 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 35’280 Franken einzahlen.
Einzahlungen in ein Säule-3a-Konto lohnen sich vierfach: Sie sorgen nicht nur für später vor, sondern schliessen auch Ihre Vorsorgelücken und profitieren zudem von Steuervorteilen und einem Zinseszinseffekt. Letzterer fällt umso mehr ins Gewicht, je früher Sie mit dem Einzahlen beginnen.
Säule-3b-Konto
Im Gegensatz zur Säule 3a können Sie Einzahlungen in die Säule 3b nicht von den Steuern abziehen. Jedoch profitieren Sie hier in der Regel von einer steuerfreien Auszahlung des Guthabens.
Da Sie die Laufzeiten und Leistungen von 3b-Lösungen frei wählen können, eignen sie sich gut als Ergänzung in der privaten Vorsorge. Auch sind sie meist flexibler und Sie können das angesparte Guthaben jederzeit beziehen.
Vorsorgefonds
Im heutigen Zinsumfeld sind Vorsorgefonds häufig attraktiver als Kontolösungen. Denn langfristig gesehen ist die Rendite höher als der Zinssatz auf einem 3a-Konto. Ausserdem können Sie so Ihre Vorsorge mit Ihrer persönlichen Anlagestrategie angehen – und von Renditechancen profitieren.
Für 3a-Fondslösungen gelten dieselben Maximalbeträge sowie Steuervorteile wie fürs 3a-Konto. Wichtig: Je länger der Anlagehorizont, desto stärker profitieren Sie von Zinserträgen, Dividenden sowie Kursgewinnen. Beginnen Sie also möglichst frühzeitig mit dem Investieren.
Aus Vorsorgefonds müssen Sie zudem bei der Pensionierung nicht zwingend aussteigen – Sie können auch noch weiter investieren und Ihr Kapital erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Aber beachten Sie: Das angesparte Vermögen im Fonds muss bei der Pensionierung aus dem Vorsorgekreislauf ins freie Vermögen überführt werden, wodurch die Kapitalauszahlungssteuer anfällt.
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Bei Lücken in der beruflichen Vorsorge können Sie allenfalls Einkäufe in Ihre Pensionskasse tätigen – also gewisse Beträge nach- oder zusätzlich einzahlen. Einkäufe in die 2. Säule können Sie ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies kann eine gute Option sein, wenn Sie den Maximalbetrag in der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben.
Um bestmöglich von Steuerersparnissen profitieren zu können, sollten Sie Einkäufe in die Pensionskasse aber gut planen. Sie müssen nicht zwingend alles innerhalb eines Jahres einzahlen. Zudem gilt es auch abzuklären, was mit den Einkäufen beispielsweise bei Ihrem Todesfall passiert. Informieren Sie sich, was und wie viel bei Ihrer Kasse möglich ist, und lassen Sie sich entsprechend beraten.
AHV-Beiträge kontrollieren
In der Schweiz zahlen generell alle berufstätigen Personen obligatorisch in die AHV ein. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, aus denen auch in der 1. Säule Beitragslücken entstehen können. Prüfen Sie deshalb, ob Sie jedes Jahr den Mindestbetrag einbezahlt haben. Ein Blick auf Ihren persönlichen AHV-Kontoauszug gibt Aufschluss darüber. Und das lohnt sich, denn für die letzten fünf Jahre können Sie allfällige Fehlbeträge nachzahlen.