Vorsorgen

Säule 3a bei der Versicherung oder der Bank: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Wer fürs Alter vorsorgen und dabei erst noch Steuern sparen will, hat in der Säule 3a die Wahl: eine 3a-Lösung bei der Bank oder eine Police bei einer Versicherung. Wir zeigen Ihnen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf und beleuchten, welche Lösung sich für wen am besten eignet.

Den Lebensstandard im Alter halten? Dazu braucht es zusätzlich zu AHV und Pensionskasse in der Regel die 3. Säule, also die private Vorsorge. Mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre wird dieser Trend wohl auch nicht so rasch umkehren. Kein Wunder, entscheiden sich Stand 2022 über 50 Prozent der 18- bis 65-Jährigen in der Schweiz, eine Säule 3a zu eröffnen, um im Alter abgesichert zu sein. Doch welche Lösung eignet sich am besten für die gebundene Vorsorge? Sollte man lieber zur Bank oder zur Versicherung gehen? Wir klären auf.

Welche Optionen gibt es für die Säule 3a?

Sie haben drei Möglichkeiten, in der Säule 3a fürs Alter vorzusorgen: mit einem Bankkonto, einer Wertschriftenlösung oder einer Versicherungspolice.

Ein 3a-Konto ist wie ein normales Sparkonto. Allerdings profitieren Sie von höheren Zinssätzen, weil die Laufzeit in der Regel länger und das Kapital gebunden ist – also nur in Ausnahmefällen vor der Pensionierung bezogen werden kann.

Bei Wertschriftenlösungen von Banken fliesst Ihr Guthaben in einen Fonds, wird also diversifiziert angelegt. Der Vorteil: Langfristig gesehen sind die Renditechancen höher als die Zinsen, die Sie für dieses Geld auf einem Konto erhalten würden.

Bei 3a-Versicherungslösungen gibt es ebenfalls zwei Ertragsvarianten: Sie erhalten Zinsen auf Ihr Guthaben oder dieses wird in Wertschriften angelegt und Sie profitieren von einer allfälligen Rendite. Zusätzlich profitieren Sie hierbei von einer Versicherungskomponente – beispielsweise für Invalidität oder im Todesfall.

Säule 3a bei einer Bank oder einer Versicherung: Gemeinsamkeiten

Ob 3a bei der Bank oder als Versicherungspolice: Mit der privaten Vorsorge sparen Sie fürs Alter, um die Rentenleistungen aus der 1. und der 2. Säule zu ergänzen. Das Ziel: Sie können Ihren aktuellen Lebensstandard möglichst auch nach der Pensionierung aufrechterhalten.

Nebst den zwei Ertragsoptionen Zinsen oder Rendite aus Wertschriften gibt es folgende Gemeinsamkeiten: 

Steuerabzüge

Die gebundene Vorsorge 3a ist steuerlich begünstigt. Das heisst, Sie können die eingezahlten Beträge (bis zum gesetzlichen Maximalbetrag) eins zu eins vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast.

Das angesparte Vermögen sowie die Zins- und Kapitalerträge daraus sind ebenfalls von der Einkommens- und der Vermögenssteuer befreit. Bei der Auszahlung des Kapitals im Alter wird dann zwar eine Steuer fällig, diese ist allerdings niedriger als die normale Einkommenssteuer.

Maximalbetrag

Jedes Jahr definiert das Bundesamt für Sozialversicherungen den Maximalbetrag für die Säule 3a aufs Neue. Aktuell (Stand 2024) gelten folgende Beträge: 7056 Franken für Personen mit Pensionskasse (berufliche Vorsorge) und 20 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 35’280 Franken für Menschen ohne 2. Säule.

Bezug 

Sie können Ihre Säule 3a frühestens fünf Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters ausbezahlt bekommen, also frühestens mit 60. Falls Sie nach der Pensionierung weiterhin berufstätig sind, können Sie mit dem Bezug auch noch zuwarten: bis fünf Jahre nach Renteneintritt.

Vorbezug 

Es gibt nur ein paar wenige Gründe, aus denen Sie das Kapital aus der Säule 3a schon früher ausbezahlt bekommen können, beispielsweise für den Kauf von Wohneigentum, den Schritt in die Selbstständigkeit, wenn Sie auswandern oder wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen. 

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Sie möchten wissen, welche 3a-Lösung für Sie geeignet ist? Oder sind Sie dabei, Ihre Pensionierung zu planen? Im persönlichen Gespräch finden wir Seite an Seite die beste Option für Ihre individuelle Situation.

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Säule 3a bei einer Bank oder einer Versicherung: Unterschiede

Beide Lösungen haben je nach Blickwinkel oder Bedürfnissen gewisse Vor- und Nachteile. Eine 3a-Versicherung bietet einen integrierten Risikoschutz und einen Sparzwang. Dieser ist je nach Typ hilfreich, um auch wirklich dranzubleiben mit dem Einzahlen. Banklösungen sind hinsichtlich Beitragshöhe und Einzahlungsintervall flexibler. Ausserdem bietet die Banklösung einen entscheidenden Vorteil, indem das Kapital bei der Bank auf mehrere Konten verteilt und somit gestaffelt bezogen werden kann – was häufig steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Flexibilität bei der Einzahlung

Wenn Sie eine Versicherungspolice abschliessen, legen Sie einen bestimmten Betrag fest, den Sie jährlich bis zur Pensionierung einzahlen werden. Die Laufzeit des Vertrags ist fix. Einmal unterschrieben, ist das Sparen also in dem Sinn nicht mehr «freiwillig». Auch die Höhe der Zahlungen kann nicht flexibel angepasst werden – beispielsweise an sich ändernde Lebenssituationen. Im Gegenzug haben Sie so die Gewähr, dass Ihre Sparziele auch wirklich erreicht werden.

Bei einer Bankkontolösung entscheiden Sie selbst, wie viel Sie jeweils einzahlen wollen und können. Das bietet mehr Flexibilität, sollten sich die Umstände mal ändern.

Tipp: Richten Sie am besten einen Dauerauftrag ein, um auch bei einer Banklösung Spardisziplin zu bewahren und Ihre Vorsorgeziele zu erreichen. 

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Flexibilität bei Bezugsstrategien

Die Leistung aus einer 3a-Versicherungspolice wird am Ende der Laufzeit auf einen Schlag ausbezahlt, es gibt keine Flexibilität. Die Folge: Im Bezugsjahr kann dies zu einer erhöhten Steuerrechnung führen.

Bei einer Banklösung können Sie dagegen auf mehrere Konten einzahlen und diese nacheinander auflösen. So rutschen Sie nicht in einem Steuerjahr in die Progression (höheres Einkommen führt zu einem höheren Steuersatz) und zahlen insgesamt weniger Steuern auf das bezogene Kapital.

Ab welchem Betrag es sich lohnt, ein zweites Konto zu eröffnen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als Daumenregel gilt: Sobald Sie in etwa 50’000 Franken auf ein Konto eingezahlt haben, ist es ratsam, in einem zweiten Konto vorzusorgen. Bei Wertschriften reichen bereits 30’000 Franken, da Sie dort durch den Zinseszinseffekt bis Ende der Laufzeit auch auf rund 50’000 Franken kommen. 

Risikoschutz

Eine 3a-Versicherungslösung enthält in der Regel einen Schutz für die Risiken Invalidität und Tod. Bei Erwerbsunfähigkeit werden die Prämien von der Versicherung weiterbezahlt, bei Invalidität erhalten Sie Rentenzahlungen. Im Todesfall bekommen Ihre Hinterbliebenen ein einmaliges Todesfallkapital ausbezahlt.

Der Nachteil: Der Versicherungsschutz hat seinen Preis. Somit reduziert sich bei einer 3a-Versicherungslösung das Vorsorgeguthaben um die jeweilige Prämie. Speziell für Alleinstehende oder Personen, deren Partnerin oder Partner und allfällige Kinder anderweitig abgesichert sind, lohnt sich diese Lösung in der Regel kaum. 

Kapital bei Vorbezug

Bei einem allfälligen Vorbezug Ihres 3a-Vermögens – beispielsweise für den Schritt in die Selbstständigkeit – können Sie bei einer Banklösung Ihr gesamtes Kapital einschliesslich erzielter Zinsen oder Rendite zurückverlangen.

Bei einer Versicherungslösung schliessen Sie einen Vertrag für eine festgelegte Laufzeit ab. Wenn Sie diesen vorzeitig kündigen, also das Kapital früher beziehen möchten als vertraglich vereinbart, dann müssen Sie eine «Strafe» bezahlen.

Soll ich meine Säule 3a bei der Bank oder der Versicherung anlegen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden: Aufgrund des langen Anlagehorizonts und der Flexibilität ist eine Banklösung für junge Erwachsene und Alleinstehende häufig attraktiver. Ansonsten hängt die Wahl massgeblich von Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab.

Mit einer Versicherungslösung kombinieren Sie Vorsorge und Risikoabsicherung – das hat allerdings seinen Preis. Ausserdem sind Sie unflexibler, profitieren aber allenfalls von einem gewissen Sparzwang.

Mit einer Banklösung verzichten Sie auf den integrierten Schutz, erhalten dafür aber mehr Flexibilität. Zudem haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlagelösungen, können Ihre Vorsorge also leichter an Ihre persönliche Anlagestrategie anpassen. Es steht Ihnen aber natürlich frei, sich zusätzlich separat gegen gewisse Risiken abzusichern.

Fallbeispiel: Säule 3a bei der Bank

Selina Moser, Grafikerin, beginnt mit 20 Jahren mit den Einzahlungen in eine Wertschriftenlösung in der Säule 3a.  

  • Bis sie 22 ist, zahlt sie jeden Monat 200 Franken ein. Mit 23 und 24 Jahren kann sie diesen Betrag dank einer Gehaltserhöhung auf 400 Franken erhöhen.
  • Mit 25 geht sie ein Jahr lang reisen und setzt die Zahlungen so lange aus. 
  • Zwischen 26 und 30 Jahren zahlt Selina jährlich den Maximalbetrag von 7056 Franken ein. 
  • Mit 30 gründet Selina eine Familie und kauft mit ihrem Partner ein Eigenheim. Für die Hypothek bezieht sie das Geld aus ihrer Säule 3a vor. Um die beste Lösung zu finden, bucht sie einen Termin zur Vorsorgeberatung bei der BEKB. 
  • Zwischen 31 und 35 zahlt sie wieder jährlich den Maximalbetrag ein. Mit 36 eröffnet Selina ein weiteres 3a-Konto und schöpft bis 40 wiederum den Maximalbetrag aus. 
  • Dann wagt sie den Schritt in die Selbstständigkeit und löst dazu ihr erstes Säule-3a-Konto auf. 
  • Da sie nun aufgrund ihrer Selbstständigkeit keine 2. Säule mehr hat, zahlt sie ab 41 regelmässig 10–20 Prozent ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a ein (im Schnitt 10’000 Franken pro Jahr) und eröffnet nach und nach vier weitere Vorsorgekonten. 
  • Zwischen 61 und 65 löst sie jedes Jahr je eines ihrer fünf Vorsorgekonten auf und hält so die Steuerbelastung für den Bezug so gering wie möglich.

Fallbeispiel: Säule 3a bei einer Versicherung

Felix Kuster, 34, verheiratet, zwei Kinder, möchte vorsorgen und gleichzeitig seine Familie für den Fall seines Todes absichern. Er schliesst eine Versicherung ab.

  • Jeden Monat zahlt Felix Kuster 400 Franken in die Säule 3a ein. So legt er sicher und zuverlässig etwas zurück – kann diese Summe aber im Gegenzug nicht reduzieren, sollte das Familienbudget mal etwas knapp sein.
  • Wiederum wird die Versicherungsprämie dank der vereinbarten Prämienbefreiung weiter einbezahlt, sollte Felix erwerbsunfähig werden. So sind er und seine Familie abgesichert, auch wenn ihm etwas zustösst und er nicht weiter fürs Alter sparen kann. 
  • Falls Felix vor der Pensionierung stirbt, erhält seine Familie ein Todesfallkapital von 100’000 Franken.
  • Im Erlebensfall, also wenn Felix wie geplant das Ende der Laufzeit erlebt und in den wohlverdienten Ruhestand geht, bekommt er das Vorsorgekapital auf einen Schlag ausbezahlt.

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