Instant Payment ist die neue Zahlungsart, mit der Sie innert Sekunden Geld von Ihrem Bankkonto auf ein anderes Konto in der Schweiz überweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, wann Sie die Überweisung auslösen: Auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen führen die Schweizer Banken Ihren Zahlungsauftrag immer sofort aus. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar und nahezu zeitgleich mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei. Der Unterschied zu einer «normalen Zahlung» ist somit markant. Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld unter Umständen «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird.
Vorteile von Instant Payment
Sofortige Verfügbarkeit
Gelder werden in Sekunden überwiesen, sodass Empfänger sofort auf die Mittel zugreifen können.
Rund um die Uhr verfügbar
Zahlungen können zu jeder Tages- und Nachtzeit, an jedem Tag der Woche, einschliesslich Wochenende und Feiertagen, gesendet und empfangen werden.
Bessere Finanzplanung
Durch die sofortige Überweisung können Zahlungen in Echtzeit nachvollzogen werden, was eine genauere und zeitnahe Finanzplanung ermöglicht.
Reduzierte Zahlungsausfälle
Schnellere Zahlungen können helfen, Zahlungsausfälle zu reduzieren, da Rechnungen und Verbindlichkeiten sofort beglichen werden können.
Sicherheit und Transparenz
Moderne Technologien und Echtzeit-Überwachung macht Instant Payment sicher und transparent.
Instant Payment – die neue Zahlungsart für die Schweiz
Instant Payment jetzt verfügbar!
Ab dem 20. August 2024 können Sie Instant-Zahlungen empfangen. Die Funktion «Instant-Zahlungen senden» wird schrittweise eingeführt und Sie werden benachrichtigt, sobald sie in Ihrem E-Banking oder in der BEKB App verfügbar ist.
Allgemeine Fragen und Antworten rund um Instant Payment
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Wann steht mir die Funktion «Instant-Zahlung» zur Verfügung?
Ab dem 20. August 2024 können Sie Instant-Zahlungen empfangen. Die Funktion «Instant-Zahlung senden» wird schrittweise eingeführt. Sobald die neue Funktion zur Verfügung steht, erhalten Kundinnen und Kunden im E-Banking oder in der BEKB App eine Hinweismeldung.
Gibt es allgemeine Einschränkungen?
- Instant-Zahlungen können bis zu einem Betrag von maximal CHF 20 000 ausgeführt werden.
- Echtzeit-Zahlungen können nur im Inland und in Schweizer Franken verarbeitet werden.
Kann ich zu jeder Zeit Instant-Zahlungen senden oder empfangen?
Ja, das Senden und Empfangen von Instant-Zahlungen ist jederzeit möglich.
Was kostet es mich, eine Instant-Zahlung auszulösen oder zu empfangen?
Bei der BEKB werden Instant-Zahlungen analog gewöhnlichen Inlandzahlungen kostenlos angeboten.
Alles, was Sie rund ums Senden von Instant-Zahlungen wissen müssen
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Wie kann ich eine Instant-Zahlung auslösen?
- Neue Einzelzahlung via E-Banking, BEKB App oder Automaten bei den BEKB-Standorten erfassen (kein Fileupload oder Zahlungslisten)
- Aktivierung Checkbox «Instant-Zahlung» bei der Zahlungserfassung
Achtung: Instant-Zahlungen sind nur möglich mit der Eingabe einer IBAN. Bei Kollektivfreigaben steht die Funktion nicht zur Verfügung.
Kann ich QR-Rechnungen per Instant-Zahlung überweisen?
Ja, Sie können sämtliche CHF-Inlandzahlungen mit IBAN als Instant-Zahlung auslösen.
Kann ich zu jeder Zeit Instant-Zahlungen senden?
Ja, das Senden von Instant-Zahlungen ist jederzeit möglich.
Kann ich Instant-Zahlungen von allen Kontoarten senden?
Sie können Echtzeit-Überweisungen nur von Konten, von welchen Zahlungen ausgeführt werden können, vornehmen (ohne Fremdwährungskonten). Steht ein Konto nicht zur Verfügung, kann die Zahlungsart Instant-Zahlung nicht ausgewählt werden.
Eine Instant-Zahlung hat nicht funktioniert, was kann ich tun?
Sie erhalten innert Sekunden die Meldung, ob die Zahlung ausgeführt werden konnte oder nicht. Konnte eine Instant-Zahlung nicht ausgeführt werden, besteht die Möglichkeit, die Zahlung mittels eines Klicks als «normale» Zahlung auszuführen.
Der Grund für die Ablehnung wird Ihnen nicht angezeigt. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele:
- Technische Gründe (z. B. Erreichbarkeit Empfängerbank)
- Ungenügende Deckung
- Empfängerkonto nicht für Instant-Zahlungen zugelassen
- Konto und Name unstimmig
- Etc.
Kann ich an alle Banken Instant-Zahlungen senden?
Der Empfang von Instant-Zahlungen wird für Schweizer Finanzinstitute in zwei Phasen verpflichtend:
- Ab August 2024 für die grösseren Banken
- Ab Ende 2026 für die übrigen Banken
Beim Erfassen einer Instant-Zahlung wird geprüft, ob die Empfängerbank Instant-Zahlungen empfangen kann. Ist dies nicht der Fall, steht die Funktion Instant-Zahlung für das entsprechende Empfängerkonto nicht zur Verfügung.
Alles, was Sie zum Empfangen von Instant-Zahlungen wissen müssen
Accordion alles was sie zum empfangen wissen muessen
Kann ich zu jeder Zeit Instant-Zahlungen empfangen?
Ja, das Empfangen von Instant-Zahlungen ist jederzeit möglich.
Kann ich Instant-Zahlungen von allen Kontoarten empfangen?
Sie können keine Instant-Zahlungen auf folgende Konten empfangen:
- Vorsorgekonten
- Mietkautionskonten
- Fremdwährungskonten
Kann ich den Empfang von Instant-Zahlungen steuern?
Grundsätzlich sind sämtliche Konten (abgesehen Frage oben) für Instant-Zahlungen geöffnet. Da keine Zusatzkosten entstehen, bringt der Empfang von Instant-Zahlungen keine Nachteile.
Ich habe bei meinem Konto für QRR-Eingänge Sammelbuchungen eingestellt, werden die Instant-Zahlungen separat ausgewiesen?
QRR-Eingänge werden gesammelt, unabhängig davon, ob eine Zahlung als Instant-Zahlung ausgelöst wurde.
Publikationsdatum: 14.08.2024