Vorsorgen

Was bedeutet die Annahme der Initiative zur 13. AHV-Rente für Ihre Vorsorge?

Das Stimmvolk hat entschieden: Die erste Säule wird ausgebaut. Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente erhalten Pensionierte voraussichtlich ab 2026 eine höhere Altersrente. Was ändert sich genau und wie sollten insbesondere Erwerbstätige ihre Vorsorge unter den neuen Vorzeichen planen? Eine Einordnung von Sonja Frutiger, Teamleiterin Finanzplanung der BEKB.

Das Verdikt vom 3. März 2024 ist klar. Die Schweizer Bevölkerung will höhere Altersrenten und lehnt gleichzeitig eine Erhöhung des Rentenalters und dessen Kopplung an die Lebenserwartung deutlich ab. Das ist eine finanzielle Entlastung für Rentnerinnen und Rentner, aber eine Herausforderung für die Vorsorgewerke.

Was bedeuten die Abstimmungsergebnisse für die persönliche Vorsorge?

Grundsätzlich gilt: Ihre langfristige Vorsorge sollte sich auch mit der höheren Altersrente nicht verändern. Hier sind weiterhin Ihre individuellen Ziele und Bedürfnisse entscheidend, die in einer persönlichen Vorsorgeberatung oder im Gespräch mit Ihrem Finanzcoach definiert werden.

Vieles hängt zudem davon ab, wie die Rentenerhöhung finanziert wird. Steigen beispielsweise die Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer, bleibt am Ende jedes Monats weniger Geld für die eigene Vorsorge im Portemonnaie. Diese Fragen werden sich erst klären, wenn das Parlament über die genaue Finanzierung der Kosten von rund fünf Milliarden Franken pro Jahr beraten hat.

Das Ergebnis der Abstimmung zeigt aber, dass die jetzigen Vorsorgeleistungen nicht in Stein gemeisselt sind. Erhöhungen, wie mit der 13. AHV-Rente, sind möglich. Im Gegenzug können aber auch die Leistungen reduziert werden, etwa durch eine Anpassung der Umwandlungssätze in der Pensionskasse für aktiv Erwerbstätige. Diese Tatsache sollten Erwerbstätige bei der Planung ihrer Vorsorge bedenken. Das gilt umso mehr für junge Menschen, deren Pensionierung noch weit in der Zukunft liegt.

«Die aktuelle Vorsorge ist nicht in Stein gemeisselt.»

Sonja Frutiger, Teamleiterin Vorsorge, Finanzplanung und Steuern bei der BEKB

Das Schweizer Vorsorgesystem steht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor grossen Veränderungen. Umso wichtiger ist es, informiert zu bleiben und die Vorsorge langfristig zu planen.

Was ändert sich konkret? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur 13. AHV-Rente.

Um wie viel wird die AHV-Altersrente erhöht?

Die Rentenerhöhung für alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner beträgt gleichmässig 8,3%.

Nimmt man die aktuellen AHV-Renten als Basis, werden die Auszahlungen folgendermassen erhöht:

  • Die Minimale ganze AHV-Altersrente für Einzelpersonen steigt um 1225 Franken auf neu 15’925 Franken pro Jahr, die Maximalrente steigt um 2450 Franken auf 31’850 Franken.
  • Für Ehepaare beträgt die Rente weiterhin höchstens 150% der maximalen Einzelrente. Die Ehepaarrente steigt also um bis zu 3675 Franken auf höchstens 47’775 Franken pro Jahr.

Gut zu wissen: Die 13. AHV-Rente wird aller Voraussicht nach nicht als zusätzliche Zahlung überwiesen, sondern auf die aktuellen Renten aufgeschlagen. Das heisst, Rentnerinnen und Rentner erhalten weiterhin zwölf Auszahlungen pro Jahr.

Wer erhält eine 13. AHV-Rente?

Alle Menschen, die eine Altersrente aus der AHV beziehen, kommen in den Genuss der 13. AHV-Rente. Die Erhöhung darf gemäss Initiativtext keine Kürzung bei den Ergänzungsleistungen zur Folge haben.

Aber die Erhöhung gilt nicht für alle Leistungen aus der 1. Säule. Die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie die IV-Renten steigen nicht an.

Ab wann wird die höhere Rente ausbezahlt?

Die Initiative verlangt, dass die 13. Altersrente spätestens ab dem 1.1.2026 ausbezahlt wird.

Bis dahin bleiben die derzeitigen Renten mit einer allfälligen Anpassung an die Teuerung auf den 1.1.2025 gültig.

Wie wird die Erhöhung der AHV-Rente finanziert?

Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die AHV ist noch nicht geklärt. Das Parlament muss in den kommenden Monaten darüber beraten. Zur Diskussion stehen

  • eine Erhöhung der Lohnabzüge,
  • eine Erhöhung der Mehrwertsteuer,
  • die Einführung neuer Steuern, zum Beispiel einer Erbschaftsteuer oder einer Finanztransaktionssteuer,
  • die Verwendung von Nationalbankgewinnen
  • direkte Beiträge aus der Bundeskasse oder
  • eine Kombination mehrerer Optionen. 

Allerdings drängt die Zeit, eine tragfähige Lösung zu finden, damit die allenfalls nötigen Volksabstimmungen vor dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden können. Ansonsten droht der AHV spätestens ab 2027 ein Defizit.

Ihre persönliche Finanzplanung

Können Sie sich eine Frühpensionierung leisten? Was müssen Sie heute tun, um im Alter finanziell sorgenfrei zu leben? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und schlagen konkrete Massnahmen vor.

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Wie plane ich meine Altersvorsorge unter den neuen Vorzeichen optimal?

Zentral ist, dass Sie alle drei Säulen möglichst gut nutzen, um Ihre persönliche Vorsorgesituation zu verbessern. Das gilt speziell für die private Vorsorge. Denn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wird weiter steigen, und damit auch der Druck auf AHV und Pensionskassen.

Ebenfalls wichtig: nicht abwarten. Je früher Sie sich mit der Vorsorge beschäftigen, desto besser. So können Sie gezielte Massnahmen treffen, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Zum Beispiel mit regelmässigen Einzahlungen in die Säule 3a oder einem Einkauf in die Pensionskasse.

Folgen weitere Reformen in den Vorsorgewerken?

An weiteren Reformen für die 1. und 2. Säule führt kein Weg vorbei. Im Herbst 2024 steht bereits die nächste Abstimmung an: zur BVG-Reform. Die Reform umfasst drei zentrale Massnahmen:

  • Senkung der Umwandlungssätze
  • Verstärkung des Sparprozesses
  • Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration

Die 13. AHV-Rente dürfte zudem ab 2026 Zusatzkosten von über vier Milliarden Franken pro Jahr für die AHV bedeuten. Entsprechend reichen die Massnahmen der Reform AHV 21 nicht mehr aus, um die 1. Säule wie geplant bis 2030 zu stabilisieren.

Der Reformstau der Vorsorgewerke bleibt also bestehen, und damit auch die Frage, wie sie fit für die Zukunft gemacht werden. Neben neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Defiziten dürfte auch eine Erhöhung des Rentenalters nicht komplett vom Tisch sein – trotz der deutlichen Ablehnung am 3. März 2024.

Bei zukünftigen Reformen der 1. oder 2. Säule könnte beispielsweise die Lebensarbeitszeit zum Thema werden. Sprich: Personen, die erst mit Ende 20 ins Arbeitsleben eingestiegen sind, müssten länger als bis 65 arbeiten, um eine volle Altersrente zu erhalten.

Die Abstimmungsresultate zeigen aber auch, dass einseitige Abbauvorlagen kaum eine Chance haben. Für erfolgreiche Reformen braucht es ausgewogene Vorschläge von der Politik.

 

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