Vermögen

Altersvorsorge bei Teilzeitarbeit

Leben bedeutet Veränderung. Wenn Sie in reduziertem Pensum tätig sind, besteht die Gefahr, dass die tatsächlich vorhandenen finanziellen Mittel den Bedarf bei Erwerbsunfähigkeit, im Todesfall oder im Alter nicht decken. Schliessen Sie die Vorsorgelücke, indem Sie sich rechtzeitig um die Vorsorge kümmern.

In Teilzeit zu arbeiten, ist heute ein beliebtes Arbeitsmodell. Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen sind in der Schweiz in reduziertem Pensum angestellt. Besonders Mütter und Väter entscheiden sich heute immer häufiger für eine Teilzeitstelle. Sie gewinnen dadurch die Flexibilität, die sie brauchen, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Doch die Teilzeitarbeit hat auch Schattenseiten: Es droht die Gefahr einer Vorsorgelücke. Je weniger jemand arbeitet und verdient, desto grösser sind die finanziellen Einbussen nach der Pensionierung. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Lücke geschlossen wird.

So vermeiden Sie AHV-Beitragslücken

Nach der Pensionierung zahlt die AHV eine monatliche Maximalrente in der Höhe von 2370 Franken für Einzelpersonen aus. Für Ehepaare liegt die Maximalrente bei 3555 Franken, wobei beide Einzelrenten des Ehepaares zusammen nicht mehr als das 1.5-Fache der Maximalrente für Alleinstehende betragen darf. 
Auf die Maximalrente für Einzelpersonen haben Sie nur Anrecht, wenn Sie im Verlauf Ihres Berufslebens Ihre Beiträge ohne Lücken einbezahlt haben und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 85'320 Franken pro Jahr vorweisen können. In Teilzeitarbeit ist das kaum zu schaffen.

Beitragslücken führen dazu, dass Sie im Alter nur eine Teilrente erhalten. Durch jedes fehlende Beitragsjahr wird Ihre Rente um 2,27 Prozent gekürzt. Im schlimmsten Fall steht Ihnen nur die Minimalrente von 1185 Franken (Stand 2020) zu. Dieses Szenario können Sie verhindern, indem Sie den jährlichen AHV-Mindestbeitrag von 482 Franken (Stand 2020) einzahlen und Beitragslücken innerhalb von fünf Jahren nach deren Entstehen durch Nachzahlung schliessen. Falls Sie nicht wissen, wie gross ihre Beitragslücke ist, verlangen Sie bei der Ausgleichskasse einen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos, oft auch «Individuellen Konto (IK) der kontoführenden AHV-Ausgleichskassen» genannt.

Sie arbeiten in Teilzeit und ziehen Kinder auf oder kümmern sich um pflegebedürftige Verwandte? Dann lassen Sie sich bei der AHV unbedingt Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen.

Vorsicht bei der beruflichen Vorsorge

Mit reduzierten Arbeitspensum – besonders wenn Sie weniger als 50 Prozent arbeiten – werden Sie bei der beruflichen Vorsorge leider benachteiligt. Das hat vor allem zwei Gründe:

  1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten erst bei einem Jahreslohn über 21'330 Franken bei der Pensionskasse anmelden. Damit liegt die Verantwortung für die Vorsorge zu 100 Prozent bei den Teilzeitmitarbeitenden.
  2. Der Koordinationsabzug von 24'885 Franken (Stand 2020) verringert die Pensionskassenleistungen bei reduzierten Arbeiten überproportional. Während bei einem Vollzeiterwerbstätigen mit einem Jahreslohn von 65'000 Franken 40’115 Franken über die Pensionskasse versichert sind, sind es bei einem Pensum von 50 Prozent und einem Jahreslohn von 32'500 Franken nur noch 7615 Franken. Wer für mehrere Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, läuft zusätzlich Gefahr, dass der Koordinationsabzug mehrfach vollzogen wird.

Was können Sie dagegen tun? Wählen Sie, besonders bei einem niedrigen Lohn, einen Arbeitgeber, dessen Pensionskasse einen reduzierten Koordinationsabzug zulässt. Grosse Kassen sind meist grosszügiger und gewähren einen Abzug proportional zum Arbeitspensum. Arbeiten Sie in mehreren Teilzeitstellen, nehmen Sie die verschiedenen Pensionskassen-Reglemente genau unter die Lupe. Einige Kassen versichern auch Löhne, die man bei anderen Arbeitgebern verdient. So wird der Koordinationsabzug nur einmal fällig. Im Idealfall wickeln Sie alle Teileinkommen über eine einzige Pensionskasse ab.

So schliessen Sie Ihre Vorsorgelücke

Wenn Sie nicht lückenlos in Ihre Pensionskasse einzahlen können, bietet Ihnen ihre Kasse in der Regel die Möglichkeit, diese Lücke durch einen Einkauf zu schliessen. Der mögliche Einkaufsbetrag ist allerdings beschränkt und hängt vom aktuell versicherten Lohn ab. Nach einer Reduktion des Pensums ist der Einkauf normalerweise ausgeschlossen. Das führt besonders bei Personen, die weniger als 50 Prozent arbeiten und ein tiefes Einkommen haben, schnell zu einer Lücke in der Vorsorge.

Wie können Sie das verhindern? Nutzen Sie die Möglichkeit der gebundenen Vorsorge 3a (Sparen 3-Konto). Als AHV-pflichtige Erwerbstätige können Sie jährlich einen bestimmten Betrag in Ihre 3. Säule einzahlen. Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen, können Sie auf diese Weise jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens oder maximal 34'128 Franken für Ihre Alter sparen. Sind Sie bei einer Pensionskasse gemeldet, beläuft sich der Maximalbetrag auf 6826 Franken.

Die BEKB bietet Ihnen neben dem Sparen 3-Konto weitere 3a-Vorsorgeprodukte wie den Fondssparplan Sparen 3 an.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Vorsorge und analysieren gemeinsam Ihre Ausgangslage.

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Publikationsdatum: 19.11.2020

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