Familie

Jugendlohn: Alternative zum Taschengeld

Jugendlohn ist die weiterführende Lösung, wenn Kinder dem Taschengeld entwachsen sind. Doch was gilt es beim Umstieg vom Taschengeld zum Jugendlohn zu beachten?

Das Taschengeld ermöglicht Kindern, über kleinere Beträge selbst zu verfügen und sich beispielsweise am Kiosk ein paar Kaugummi oder ein Magazin zu kaufen.

Auf dem Weg ins Jugendalter verändern sich allerdings die Bedürfnisse und auch die Wünsche von Kindern. Statt Süssigkeiten nehmen Ausgaben für Kommunikation, Mobilität und Kleidung einen immer grösseren Stellenwert ein. «Ungefähr ab dem 13. bis 14. Lebensjahr nehmen die Wünsche von Jugendlichen exponentiell zu», sagt Stefan Beutter, selbst Vater und Geschäftsleiter des Chindernetz Kanton Bern. Spätestens dann werde das Thema Geld immer häufiger Bestandteil von Diskussionen in der Familie, führt er aus. Die Einführung des Jugendlohns könne den Alltag der Familie in diesem Bereich etwas entspannen und Eltern entlasten. Gleichzeitig erhalten Jugendliche die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu sammeln und den Umgang mit Geld schrittweise zu erlernen.

Jugendlohn – was ist das?

Der Jugendlohn ist ein fixer, monatlich ausbezahlter Betrag, der von den Erziehungsberechtigten an Jugendliche ausbezahlt wird. Diesen Geldbetrag verwalten Jugendliche selbstständig und bezahlen damit die notwendigen Lebenskosten wie Kleider, Coiffeur, Velo, Handy, Freizeit etc. Auch Kosten weiterer Lebensbereiche wie Schulmaterial, Möbel für das eigene Zimmer etc. können darin enthalten sein. «Wichtig ist, dass Erziehungsberechtigte mit den Jugendlichen klar vereinbaren, was sie mit ihrem Jugendlohn alles bezahlen müssen», sagt Beutter. Dabei entstehen für die Familie keine neuen oder zusätzlichen Kosten, denn der Jugendlohn richtet sich nach dem Bedarf der Jugendlichen im Alltag. Diese Alltagskosten werden vom Jugendlichen direkt mit dem Jugendlohn bezahlt.

Vorbereitet für das Leben

Den grössten Vorteil im Jugendlohn sieht Beutter darin, dass Jugendliche durch diese Erfahrung gestärkt ins Leben gehen. Denn mit dem Jugendlohn erhalten sie die komplette Kontrolle über einen Teilbereich der Finanzen. Das lehrt sie, mit Geld umzugehen, längerfristig zu planen und für grössere Wünsche zu sparen. Diese Erfahrung stärkt, gibt Selbstvertrauen und Sicherheit und bereitet auf die bevorstehende Arbeitswelt und den Lehrlingslohn vor.

Fakten und Tipps zum Jugendlohn

1. Für alle Einkommensklassen

Der Jugendlohn beinhaltet nur die Kosten, die von der Familie ohnehin getragen werden. Das heisst, er soll den bisherigen Ausgaben und dem aktuellen Lebensstandard der Familie entsprechen. Damit eignet sich das Modell für Familien aller Einkommensklassen.

2. Ab dem 12. Lebensjahr

Erreicht das Kind das 12. Lebensjahr, empfiehlt das Chindernetz, das Taschengeld durch den Jugendlohn abzulösen. Mit 12 Jahren können die meisten Kinder rechnen, kennen die vier Jahreszeiten und den entsprechenden Bedarf an Kleidern. Sie können ihre Bedürfnisse abwägen, holen in der Regel aber noch gerne Rat bei den Eltern ein. «Der ideale Zeitpunkt für diesen Wechsel kann allerdings variieren und sollte mit jedem Kind individuell vereinbart werden», sagt Beutter. Wurde dem Kind in den Jahren davor ein Taschengeld ausbezahlt, endet dieses zum Zeitpunkt der Einführung des Jugendlohns.

3. Monatliche Auszahlung auf ein Konto

Taschengeld wird dem Kind meist wöchentlich abgegeben, der Jugendlohn hingegen wird monatlich auf ein Konto ausbezahlt. Dass die Jugendlichen ein eigenes Konto und auch eine eigene Karte besitzen, sei ein wichtiger Bestandteil im Prozess des Jugendlohns, erklärt Beutter.  Nur so entwickle das Kind ein Bewusstsein für die Endlichkeit des Geldausgebens. Die BEKB bietet mit dem Jugendkonto ein speziell auf Jugendliche zugeschnittene Bankkonto an, das nicht überzogen werden kann. Die Kontoführung, eine dazugehörige Debit-STUcard  sowie eine optionale Prepaid-Kreditkarte (ab 14 Jahren) sind kostenlos.

4. Umgang mit Geld lernen

Jugendliche müssen erst ein Gefühl für die neue Verantwortung über das Geld entwickeln. Dies kann in der Anfangszeit dazu führen, dass sie fast den gesamten Lohn in kurzer Zeit ausgeben oder in weniger notwendige Konsumwünsche investieren. «Für Erziehungsberechtigte ist es nicht immer einfach, damit umzugehen», weiss Beutter. Wichtig sei in Situationen wie diesen, das Gespräch mit der Jugendlichen oder dem Jugendlichen zu suchen und konsequent zu bleiben. Schliesslich seien es genau diese Erfahrungen, die lehren, das eigene Vermögen einzuteilen und nicht jedem Reiz nachzugeben.

5. Entlastung für Eltern

Die Verantwortung über einen Teilbereich der Finanzen an den Jugendlichen oder die Jugendliche abzugeben, kann für Erziehungsberechtigte eine Entlastung sein. Sie trauen ihren Kindern Eigenverantwortung zu, wodurch sich die Beziehungen in der Familie positiv verändern können. Eltern lenken den Prozess des Jugendlohns, klären Pflichten, unterstützen und tauschen sich regelmässig mit der Jugendlichen oder dem Jugendlichen aus.

6. Jugendlohn berechnen

Um die Höhe des Jugendlohns zu berechnen, werden alle Kosten, die das Kind pro Jahr künftig mit dem Lohn bezahlen muss, zusammengezählt. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Kleider, Schuhe, den Coiffeurbesuch, die Fahrradreparatur etc. Dieser Betrag wird mit dem bisherigen Taschengeld zusammengerechnet und durch 12 oder 13 geteilt. Ein 13. Monatslohn kann im Jugendlohn umgesetzt und beispielsweise im November oder Dezember ausbezahlt werden.

7. Elternveranstaltungen

In öffentlichen Elternveranstaltungen, die vom Chindernetz Kanton Bern in Kooperation mit der BEKB angeboten werden, erfahren Erziehungsberechtigte alles Wichtige zum Thema Jugendlohn, erhalten Tipps und können sich mit anderen Teilnehmenden dazu austauschen.

Zu den Veranstaltungen

 

Publikationsdatum: 13.11.2020 / aktualisiert: 26.05.2023

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