Wir verwenden Cookies auf unseren Websites, um diese laufend für Sie zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in der Online Datenschutzerklärung der Berner Kantonalbank AG(PDF, 150.3 KB).
Geben Sie einen Suchbegriff ein.
Rufen Sie uns an.
Finden Sie den nächsten Standort.
Weitere Informationen
Bei einem Neubau sind die Anlagekosten einzusetzen, welche sich aus den Grundstücks-, den Bau- und den Baunebenkosten ergeben. Bei bestehenden Objekten, die umgebaut werden, ist der Anlagewert massgebend, d.h. Verkehrswert zuzüglich der wertvermehrenden Investitionen
Darunter fallen Ihre eigenen Ersparnisse (z.B. Sparguthaben, Wertschriften und Vorsorgegelder), bereits bezahltes Bauland und beglichene Vorleistungen, Erbvorbezüge und Schenkungen, allenfalls auch gewisse Eigenleistungen. Das Eigenkapital muss i.d.R. mindestens 20% des Kaufpreises betragen.
Ablösung und allfällige Erhöhungsgesuche inklusive.
Massgebend für die Tragbarkeitsrechnung ist das jährliche Bruttoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn und nachhaltige Provisionen/Boni). Ebenfalls dazu gezählt werden können Zweiteinkommen oder Nebenverdienste, sofern langfristig mit ihnen gerechnet werden kann. In Abzug zu bringen sind dagegen Ratenzahlungen für Privatdarlehen oder Leasing und/oder Alimentenzahlungen.
Das Ausfüllen der Finanzierungsanfrage ist unverbindlich. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.